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Wo Haus und Name auf Tradition verweisen

Der Hausherr und Gemeindevorsteher Franz Martin Herburger (1747-1826) hatte das einträgliche Amt eines Verwalters inne. Der Hausname blieb als wohlbekannter Begriff bestehen.

 

Das Haus Schlossgasse 1 wird ursprünglich um ca. 1660 von Konrad Huber erbaut. Später bewohnt „Stabhalter“1 Franz Martin Luger das Haus, betreibt einen Krämerladen und bewirtschaftet das zum Anwesen gehörende „Rebgärtle“. Um 1820 zieht Fabrikant Josef Herburger hier ein und sein Sohn eröffnet im Haus erstmals ein Gasthaus.

Der Name „Verwalter“ stammt von Franz Martin Herburger (1747-1826), der Ammann2 von Dornbirn war. 1786 kann er das einträgliche Amt des Verwalters der Herrschaft Neuburg im Auftrag des Pfandherren Graf Theodor von Wolkenstein-Rodegg übernehmen und es in Folge 20 Jahre lang ausüben. Auch sein Sohn Franz Josef übt dieses Amt aus und die Familie Herburger erhält den Hausnamen3 „Verwalters“, der über Generationen weitergegeben wird.

Als um 1850 im Gebäude Schlossgasse 1 das Wirtshaus eröffnet wird, bietet sich „Verwalter“ als Name für das Gasthaus förmlich an, als ein in Dornbirn wohlbekannter Begriff.
 

1  Stellvertreter des Ammanns
2  Vogt, Gemeindevorsteher 
Mit dem Hausnamen werden in ländlichen Regionen alle dort wohnenden Familienmitglieder belegt, teilweise noch heute. Bei der Benennung wird er stets dem Rufnamen vorangestellt. Ein Hausname ist ein Beiname, quasi ein zweiter Familienname in örtlichem Dialekt, der nur mündlich gebraucht und weitergegeben wird. 
 

Historische Informationen:
Oberdorfer Hausgeschichten von Hildegard und Bruno Oprießnig sowie Stadtarchiv Dornbirn

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Schlossgasse 1

6850 Dornbirn

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